Die Überlebensgarantie für Banken
Seit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS dreht sich die Debatte in der Schweiz vor allem um die Frage, wie in Zukunft mit dem Problem der systemkritischen Grösse der allein noch verbliebenen Grossbank umzugehen sei. Die Frage stellt sich umso mehr, als künftig keine andere Schweizer Grossbank mehr zur Verfügung stehen wird, die man per Notrecht zur Übernahme zwingen könnte, sollte die UBS einmal in Schieflage kommen. Eine ausländische Grossbank, die für eine Übernahme dann einzig noch in Frage käme, kann man nicht per Notrecht zum Kauf zwingen. Immerhin hätte die Schweiz im Falle eines Verkaufs der UBS ins Ausland das «too-big-to-fail»-Problem fortan an das Heimatland der übernehmenden Bank delegiert. In dieser Hinsicht könnte man auch die zuweilen diskutierte Verlegung des Hauptsitzes der UBS ins Ausland als eine positive Sache ansehen. Was das jedoch für den Finanzplatz Schweiz und für die Schweizer Volkswirtschaft bedeuten würde, ist eine andere Frage.
Ein Blick ins Ausland zeigt, dass «too-big-to-fail»-Fragen sich auch anderswo stellen, insbesondere im Kernland des internationalen Finanzsystems, den USA. Die mit der Rettung der Silicon Valley Bank und der Signature Bank verbundenen Massnahmen — die Garantie der Gesamtheit der Kundeneinlagen der beiden Banken, über den durch die Einlagenversicherung abgedeckten Maximalbetrag von 250’000 Dollar pro Kunde hinaus, und das Bank Term Funding Program des Fed für alle US-Banken — kommen in ihrer Kombination im Grunde einer Existenzgarantie für alle US-Banken gleich. Die jüngsten Ereignisse haben denn auch in den USA die Diskussion befeuert, dass die Banken de facto Unternehmen mit staatlicher Überlebensgarantie sind, und wie mit den damit verbundenen Problemen umzugehen sei. Angesichts der Grösse einzelner Banken und des Bankensektors insgesamt übersteigen die Kosten für die Bankenrettung im Falle einer umfassenden Bankenkrise die Mittel auch der grössten und stärksten Volkswirtschaften.
Das Versagen der Aktionäre, die Aufgabe der Aufsicht
Hoffentlich werden die von Nationalbank und Bundesrat gestellten Garantien nie wirklich eingelöst werden müssen, auch wenn natürlich ein Restrisiko bleibt, das letztlich die Steuerzahler belasten würde, sei es direkt oder über potenziell reduzierte Gewinne bei der SNB. Schon jetzt massiv geschädigt sind jedoch die Aktionäre, die Eigentümer der CS. Sie mussten zusehen, wie ihr eingesetztes Kapital, ihre Aktien, beinahe wertlos wurde — ein Beispiel immenser Kapitalvernichtung. Überdies ist in den vergangenen Jahren mehr Geld an die Boni-Bezüger geflossen als an die Aktionäre, nämlich während der letzten 13 Jahre Boni von kumuliert 39 Mrd. Franken (zusätzlich zum Basisgehalt), denen im gleichen Zeitraum Gewinne zugunsten der Aktionäre von nur 9 Mrd. gegenüberstehen. Die Credit Suisse ist ein krasses Beispiel für das Principal-Agent-Problem, nämlich dass die Manager (Agents) mehr über das Unternehmen wissen als die Eigentümer (Principals) und dieses Wissen zu ihren eigenen Gunsten nutzen. Verstärkt wird das Principle-Agent-Problem noch dadurch, dass auch die bestimmenden Grossaktionäre, die institutionellen Vermögensverwalter (institutional asset managers), ebenfalls nicht wirkliche Eigentümer sind, sondern selbst wiederum nur Agents, die fremdes Geld verwalten (es wurde auch schon vorgeschlagen, anstatt vom Aktionärs-Kapitalismus von einem asset manager capitalism zu sprechen).
Wie das Beispiel der CS zur Genüge belegt, ist nicht nur auf die Geschäftsleitung kein unbedingter Verlass, wenn es um die gute Führung einer Bank geht, auch auf den disziplinierenden Einfluss der Aktionäre kann man nicht zählen. Hier kann und muss die Regulierung und die Bankenaufsicht ihre Rolle erfüllen, gepaart mit anderen Massnahmen wie z.B. rechtlichen Vorgaben zur Bewältigung des «too-big-to-fail»-Risikos.
Jetzt werden von mancher Seite sicher wieder Rufe laut werden, nicht in Über-Regulierung zu verfallen. Man sollte sich dadurch nicht von der Aufgabe ablenken lassen. Regulierung wird aufgrund der vom Staat gewährten Lizenz zur Geschäftsausübung (Entgegennahme von Kundengeldern, Kreditgewährung und die damit verbundene Erlaubnis zur Geldschöpfung, Sicherung des Zahlungsverkehrs) und der impliziten staatlichen Überlebensgarantie für Banken immer nötig bleiben und auch legitim sein. Und so wie das Finanzwesen in stetem Wandel begriffen ist, so wird auch die Regulierung laufend den neu entstehenden Risiken angepasst werden müssen.
Vor jeder Detailregelung sollte die Regulierung aber auf einige wenige klare Grundsätze bezogen bleiben. Der erste, reichlich banale aber wichtige Grundsatz sollte sein, dass die Regulierung nach Risiken unterscheiden muss, das heisst konkret, dass die unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten der Banken gemäss ihrem Risiko unterschiedlich zu regulieren sind. Der zweite simple Grundsatz muss die verursachergerechte Allokation der Kosten sein, und zwar wo immer möglich ex ante, im Voraus, und nicht im Nachhinein, wenn der Schaden so gross ist, dass kein Verursacher ihn mehr selbst tragen kann.
Um eine Belastung des Steuerzahlers zu vermeiden, bieten sich verschiedene Wege an, die sich gegenseitig nicht ausschliessen, sondern im Verbund wirken müssen: von einer Verschärfung der Eigenmittelanforderungen für Banken, über die strengere Regulierung hochriskanter Geschäfte, die Schaffung griffiger rechtlicher Sanktionen gegen das Management bis zu weiteren Massnahmen, von denen eine später näher erläutert werden soll.
Um klar zu sein: Letztlich werden sich Banken-Zusammenbrüche wie auch Finanzkrisen nie ganz verhindern lassen. Kredite sind im weitesten Sinne immer eine Wette auf die Zukunft. Die Zukunftsaussichten können sich jedoch für einzelne Kreditnehmer wie auch für die Wirtschaft als Ganzes verdüstern, und entsprechend können Kredite plötzlich notleidend werden. Dies weiss jeder konservative Bankier, der mit seinem eigenen Geld haftet, und er wird durch ein kluges Risiko-Management, solides Eigenkapital und solide Rückstellungen die zu erwartenden Ausfälle ausgleichen, um nicht bankrott zu gehen. Gefährlicher sind dagegen angestellte Manager, die nicht das eigene Geld riskieren, sondern die sozusagen einen tollen Boliden, der anderen gehört, gegen die Wand fahren, und die vor dem Crash umso mehr verdienten, je grösser der Bolide war.
Natürlich stellt sich in diesem Zusammenhang sofort die Frage der Boni und der rechtlichen Haftung der Manager. Man sollte sich jedoch keinen Illusionen hingeben, dass Bussen oder die Rückforderung vergangener Boni einen ausreichenden Beitrag leisten könnten, um die staatlichen Rettungsgarantien zu decken, ja nicht einmal um das vernichtete Eigenkapital der Aktionäre zu ersetzen. Die Risiken, welche die CS fuhr, waren um ein Mehrfaches grösser als die Marktkapitalisierung und das Eigenkapital des Unternehmens, wie wir jetzt wissen. Neue rechtliche Regelungen zur Manager-Verantwortung können bestenfalls eine präventive Wirkung haben, indem sie die Verantwortlichen aus Angst vor persönlichen Sanktionen vom Eingehen zu grosser Risiken abhalten. Aber werden Sanktionen gegen Manager mit Wohnsitz im Ausland immer durchsetzbar sein?
Bail-out oder nicht?
Die Regierung Biden bemühte sich zu betonen, die Rettungsaktion für die Silicon Valley Bank und die Signature Bank sei kein Bail-Out gewesen, keine Bankenrettung auf Staatskosten. Auch Bundesrätin Karin Keller-Suter betonte, dass es sich bei der Rettungsaktion für die CS um keinen Bail-out gehandelt habe. Aber natürlich bleibt in den USA wie in der Schweiz ein Restrisiko für den Steuerzahler bestehen.
Karin Keller Suter hat die staatlichen Garantien zur Rettung der CS als eine «Versicherung» bezeichnet. Für einen Versicherungsschutz muss man normalerweise jedoch im Voraus eine Versicherungsprämie bezahlen. Und eine vom Staat gestellte Versicherung für Risiken in der Grösse, wie sie manche Banken fahren, sollte nicht Null Franken kosten. Banken, und insbesondere Grossbanken, geniessen eine implizite Überlebensgarantie, über die keine anderen Wirtschaftsunternehmen verfügen. Für diese Überlebensgarantie wäre eine «Versicherungsgebühr» angebracht. Für den Fall des Zusammenbruchs einer Bank besteht in der Schweiz bisher jedoch nur ein begrenzter Schutz, vor allem aber ist er nicht wirklich als Versicherung konzipiert.
Einlagensicherung in der Schweiz und den USA
In der Schweiz besteht eine Einlagensicherung bis zum Betrag von 100’000 Franken pro Kunde und Bank, wobei der auszahlbare Maximalbetrag auf 8 Mrd. Franken limitiert ist, was 1,6% der gesicherten Kundeneinlagen in der Schweiz entspricht. Diese betrugen im Jahr 2020 rund 489 Mrd. Franken (wovon etwas weniger als ein Viertel auf die beiden Grossbanken UBS und CS entfiel). Die Einlagensicherung (ESI) deckt also nur einen minimalen Betrag aller Einlagen, die gemäss der Grenze von 100’000 Franken versichert sind. Und nicht einmal der Betrag von 8 Mrd. Franken steht im Krisenfall per sofort in einer Kriegskasse zur Verfügung, sondern er muss zuerst von den nicht in einem Konkursverfahren steckenden anderen Banken innert sieben Tagen eingezogen werden.
Das jetzige Schweizer Einlagensicherungs-System ist im Grunde gedacht für den Fall des Konkurses einer kleinen Bank (wie damals die Sparkasse Thun), wo nach der Verwertung der vorhandenen Aktiven überschaubare Beträge an Kundengeldern ungedeckt bleiben, die dann solidarisch von den anderen, nicht-betroffenen Banken übernommen werden, um das Vertrauen in das Bankensystem insgesamt zu schützen. Das System ist jedoch in keiner Weise in der Lage, bei einer grösseren und flächendeckenden Bankenkrise oder gar bei der Krise einer Grossbank einen relevanten Anteil der Kundeneinlagen zu sichern. Es wäre auch nicht verursachergerecht, wenn die anderen Banken beim Untergang einer Grossbank, für den sie keine eigene Schuld trifft, 8 Mrd. aufwerfen müssten. Für die fehlenden Mittel bis zum vollen Betrag der «gesicherten» Einlagen von 489 Mrd. müsste aber sowieso der Bund einspringen, um die «gesicherten» Einlagen wirklich zu sichern. Und geht man gar davon aus, dass der Staat implizit alle Kundeneinlagen bei Banken in der Schweiz sichert (ohne die Kundeneinlagen im Ausland), dann waren dies im Jahr 2020 insgesamt maximal 1’311,5 Mrd. Franken (die 489 Mio. an «gesicherten» Einlagen machten rund 37% aller Einlagen aus).
Nun, ausser im Falle eines Weltunterganges wird es nie zum Risiko eines Totalverlusts der gesamten Kundeneinlagen in der Schweiz kommen. Aber der Betrag von 8 Mrd. sieht etwas gar klein aus, wenn man an die jüngsten Garantien von Bund und SNB denkt und an das Restrisiko für die Steuerzahler, falls die Garantien tatsächlich abgerufen werden, sei es auch nur zum Teil. Vor allem aber: In einem Krisenfall sollte das Geld in einer Kriegskasse zum sofortigen Einsatz bereitstehen.
Dies ist der Fall bei der Einlagenversicherung in den USA, der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC). Von den Banken werden Gebühren erhoben gemäss dem Volumen und Risikoprofil ihrer Kredite. Der von den Gebühren gespiesene Fonds, der über die Zeit leicht anwächst, stand per Ende 2023 auf 128,2 Mrd. US-Dollar (2,8 Mrd. höher als im Vorjahr), was 1,27% aller versicherten Einlagen entsprach (wobei die FDIC über eine längere Frist das Ziel einer Deckung von 2% anstrebt). Die versicherten Einlagen aller US-Banken beliefen sich per Ende 2022 auf 10’068 Mrd. US-Dollar, was 56,6% aller Kundeneinlagen in den USA (total 17’778 Mrd.) entsprach. Im Notfall kann die FDIC zusätzliche Mittel beim Staat leihen oder via eigene Schuldpapiere beschaffen. Die FDIC ist zudem gedeckt durch den Kredit des amerikanischen Staates.
Auch die FDIC wurde – ähnlich wie in der Schweiz — ursprünglich für den Fall des Konkurses kleinerer Banken geschaffen, und der Fonds von zurzeit 128,2 Mrd. US-Dollar wäre zu klein für die Versicherung aller Einlagen bei den grössten US-Banken. Immerhin verfügt die FDIC jedoch über eine Kriegskasse, was ihr das sofortige Eingreifen und Durchgreifen bei Fällen wie der Silicon Valley Bank und der Signature Bank erlaubt hat. Gemäss einer ersten Schätzung wird die Rettung der beiden Banken das FDIC 22,5 Mrd. US-Dollar kosten (Silicon Valley Bank 20 Mrd., Signature Bank 2,5 Mrd.).
Wenn man die heutigen Bilanzen der UBS und CS zusammenzählt, so wird die neue UBS eine Bilanzsumme haben (über 1,5 Bio.), die mehr als doppelt so gross ist wie das BIP der Schweiz (2021: 731 Mio. CHF). Demgegenüber beträgt die Bilanzsumme der grössten US-Bank JPMorgan Chase «nur» gegen 15% des BIP der USA. Die gesamte Bilanzsumme aller US-Banken entspricht in etwa dem BIP der USA. In der Schweiz dagegen beträgt die gesamte Bilanzsumme aller hiesigen Banken (2021: 3,87 Bio. CHF) mehr als das Fünffache des Schweizer BIP. Ähnlich ist das Verhältnis, wenn man den Vergleich auf das Verhältnis der gesamten Kundeneinlagen zum BIP beschränkt (USA: rund 70%; Schweiz: rund 190%).
Die Schweiz ist eine viel kleinere Volkswirtschaft als die USA, für ihr Überleben stellt somit der Zusammenbruch einer Grossbank oder eine allgemeine Bankenkrise eine noch viel grössere Gefahr dar als in den USA, ja eine existenzielle Gefahr. Gegen dieses Risiko gilt es, sich abzusichern.
Risiko-Versicherung und der Schutz der Steuerzahler
Angesichts der bei der CS-Rettung vom Bund übernommenen Risiken wäre dies ein passender Moment, einmal nachzudenken über einen möglichen Umbau der heutigen Einlagensicherung ESI zu einer eigentlichen Versicherung gemäss dem FDIC-Modell, mit der Äufnung eines Risiko-Fonds, dessen Gelder im Notfall unmittelbar eingesetzt werden könnten.
Die jetzige Einlagensicherung würde dabei umgewandelt zu einer Risikoversicherung, bei der die Banken jährliche Prämien zahlen, durch welche ein Fonds geäufnet wird, dessen Mittel im Krisenfall zur Deckung von Verlusten dienen können, dessen Mittel aber auch als Sicherheit für Risikogarantien eingesetzt werden könnten, um die Einleger zu beruhigen und einen Bank-Run zu verhindern. Würden die Verluste trotz Garantien dennoch eintreten, dann würden sie nicht direkt zulasten der Steuerzahler gehen, sondern zuerst einmal zulasten des Risiko-Fonds. Eingesetzt werden dürften die Mittel des Risiko-Fonds einzig für die Deckung von Verlusten der Einleger und die Abwendung potenzieller Verluste der Steuerzahler, niemals jedoch für die Deckung der Verluste der Aktionäre und anderer Gläubiger der Banken. Genauso so, wie das schon heute beim FDIC gehandhabt wird.
Dieser Risiko-Fonds würde getrennt von der Staatsrechnung und auch getrennt von der Bilanz der Zentralbank geführt. Denkbar wäre auch, dass ab Erreichen einer vorab bestimmten Grösse des Fonds dessen Mittel verteilt werden wie die Gewinne der Nationalbank, denn bei Nicht-Benutzung sollen diese Beträge letztlich den staatlichen Institutionen und damit den Steuerzahlern zugutekommen, in deren Namen die Banken-Lizenzen vergeben wurden.
Die Prämien wären so auszugestalten, dass ihre Höhe sich nach der Risikoklasse der Kredite und nach dem Volumen der Kredite einer Bank richtet. Kredite für die traditionelle Finanzierung von Immobilien und Unternehmen haben ein anderes Risikoprofil als Kredite für komplexe Finanzgeschäfte mit geringem oder gar keinem Bezug zur Realwirtschaft, aber mit grosser Hebelwirkung, bei denen die potenziellen Verluste ein Mehrfaches des eingesetzten Kapitals ausmachen. Kleinere Banken mit traditionellen, konservativen Krediten würden damit automatisch im Vergleich geringere Prämien zahlen als die grossen Banken mit ihren riskanteren Kreditgeschäften und komplexen derivativen Produkten. Damit käme das Prinzip der verursachergerechten Verteilung der Kosten, wo nicht alle Banken über den gleichen Kamm geschoren werden, zum Tragen. Auch sollten Risiken im Ausland anders gewichtet werden als solche im Inland. Gerade bei Grossbanken wird oft die starke Bilanz, stammend aus dem eher traditionellen Inlandgeschäft, für risikoreichere Geschäfte im Ausland benutzt (anders gesagt: die Kundengelder von Firmen und Privatpersonen in der Schweiz werden im Ausland für risikoreiche Geschäfte genutzt). Zudem sind Geschäfte im Ausland von der Zentrale aus weniger gut zu kontrollieren, und sie stehen teils unter der Aufsicht ausländischer Regulierungsbehörden; in beiderlei Hinsicht ist der Durchgriff aus der Zentrale also nicht in gleichem Masse gegeben wie bei Geschäften in der Schweiz. Zusätzlich zur Ausgestaltung der Prämien nach Volumen und Risikoklasse der Kredite ist auch eine Prämienbelastung denkbar gemäss der Höhe des Gewinns und vor allem gemäss der Höhe der Bonuszahlungen (diese entsprechen bankintern ja eigentlich einer «Prämie» für riskantes Verhalten).
Ein wichtiger Einwand gegen einen solchen Risiko-Fonds ist die Gefahr des «moral hazard», da er die Banken zum Eingehen noch grösserer Risiken verleiten könnte, weil sie wissen, dass ihre Bank sozusagen eine Vollkasko-Versicherung hat.
Dieser Einwand ist gewichtig und ernst zu nehmen. Die Frage ist jedoch, ob der «moral hazard» nicht bisher schon gegeben war und seine fatale Wirkung entfaltet hat. Aus der Krise der UBS in der Finanzkrise und aus der langjährigen Krise der CS gewinnt man jedenfalls den Eindruck, dass deren Management schon bisher gehandelt hat, als gäbe es de facto eine Vollkasko-Risikoversicherung, und dass es übergrosse Risiken eingegangen ist im Vertrauen darauf, «too-big-to-fail» zu sein. Vielleicht würde der «moral hazard» auch etwas gebremst, wenn die Versicherungsprämie mit den Boni des Managements verknüpft wird.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, eine Grossbank nicht als eine homogene Einheit zu betrachten. Eine Grossbank ist vielmehr ein Konglomerat von teils konkurrierenden Individuen, die im schlimmsten Fall einzig ihren eigenen Nutzen optimieren. Wenn einem Manager schon die Aktionäre der Bank und deren Interessen wenig am Herz liegen, so darf man vermuten, dass die Rücksicht auf die Steuerzahler in der Schweiz in seinen Gedanken eine noch weit geringere Rolle spielt, insbesondere wenn der Manager im Ausland sitzt.
Die Frage des «moral hazard» kann man auch in Bezug auf die FDIC stellen, wo dieses Modell eines Risiko-Fonds ja bereits umgesetzt ist. Selbst die grössten Markt- und Wettbewerbs-Apologeten in den USA stellen die FDIC jedoch nicht in Frage.
Ein weiterer denkbarer Einwand gegen eine solche Risiko-Versicherung wäre, dass deren Kosten für die Schweizer Banken zu hoch ausfallen würden und wirtschaftlich nicht vertretbar wären. Dem kann man entgegenhalten, dass die US-Banken bisher durchaus haben überleben können, trotz der von ihnen zu zahlenden Prämien für die FDIC-Einlagenversicherung, die einen mehr als doppelt so hohen Maximalbetrag pro Kunde abdeckt als in der Schweiz. Dass den Schweizer Banken durch die neue Risikoversicherung ein Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren US-amerikanischen Konkurrenten verursacht würde, kann man schwerlich behaupten.
Die FDIC scheint zurzeit eine Beitragserhöhung oder Spezialprämie zu planen, um den durch die jüngste Rettungsaktion entstandenen Verlust von 22,5 Mrd. US-Dollar wieder auszugleichen. Dasselbe hatte die FDIC auch nach der Finanzkrise getan, durch welche der Fonds sogar 20 Mrd. ins Minus gefallen war. Damals hatten die Grossbanken einen Grossteil der Sanierung tragen müssen, während die kleinen Banken eher verschont wurden, da klar war, dass die grossen Banken das grössere Risiko darstellen und dass die Krise primär von ihnen ausgelöst worden war. Nur um eine Grössenordnung zu geben: Die Sanierungs-Prämie des FDIC schlug z.B. bei der grössten US-Bank, JPMorgan Chase, im zweiten Quartal 2009 mit einem Betrag von 675 Mio. US-Dollar zu Buche, was einem Anteil von 10 Cents des Gewinns pro Aktie ausmachte. Wir reden hier nicht über Kleinst-Summen.
Eine vergleichbare Kostenteilung zulasten primär der grösseren Banken wird offensichtlich beim FDIC auch diesmal ins Auge gefasst. Und ein ähnliches Verfahren könnte man sich auch für die beschleunigte Äufnung eines Risiko-Fonds in der Schweiz vorstellen.
Der von der jetzigen Schweizer Einlagensicherung gedeckte Maximalbetrag von 8 Mrd. CHF entspricht rund der Hälfte des Jahresgewinns aller Schweizer Banken im Jahr 2020 oder 2021 (16,8 bzw. 15,7 Bio. CHF), oder beinahe dem in den Jahren 2020 und 2021 von der «alten» UBS erzielten Jahresgewinn von jeweils rund 7,5 Mrd. pro Jahr.
Wichtig bezüglich der finanziellen Tragbarkeit der hier diskutierten neuen Risikoversicherung für die Banken ist aber nicht primär der Blick auf die Gewinne der Banken, sondern der Blick auf die Boni, die vor den Gewinnen zur Verteilung kommen: 39 Mrd. CHF an Boni hat allein die CS über die letzten 13 Jahre ausgeschüttet. Ein Fünftel dieser Boni, die das Management während der Jahre bezog, in denen es die Bank zunehmend in den Abgrund ritt, hätte folglich gereicht, um die 8 Mrd. der Einlagensicherung als Fonds zu äufnen. An der Tragbarkeit einer echten Einlagen-Versicherung mit einem Risiko-Fonds kann angesichts solcher Zahlen nicht grundlegend gezweifelt werden, auch nicht bei einer Erhöhung des Risiko-Fonds über die 8 Mrd. hinaus. Eine solche Erhöhung wäre angesichts der existenziellen Bedrohung der Schweizer Volkswirtschaft durch den Zusammenbruch einer Grossbank – man denke an den Vergleich zwischen Bilanzsumme der grössten Bank und BIP in den USA und in der Schweiz – auf jeden Fall vertretbar und angebracht. Wenn die Gewinne der Banken durch die Prämien für die neue Einlagenversicherung geschmälert würden, so scheint dies aus der Sicht des Steuerzahlers nur gerecht, vor allem wenn dadurch der Bonustopf kleiner wird.
Banken- und Finanzkrisen werden sich auch in Zukunft nicht ganz vermeiden lassen. Wichtig ist, ob man rasch und entschieden damit umgehen und die Probleme lösen kann, wie es der Schweiz vorerst gelungen ist. Damit die Risiken für die Steuerzahler in der Zukunft jedoch nicht noch grösser werden, dafür müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden. Alle Vorschläge aber müssen vor ihrer Umsetzung mit ihrem Für und Wider im konkreten Detail analysiert und diskutiert werden, inklusive all ihrer möglichen ungewollten Sekundäreffekte, die sich gerade im Finanzbereich überall verstecken. Dies gilt auch für den hier gemachten Vorschlag. Zudem darf auch dieser nicht als alleinstehende Massnahme diskutiert werden, sondern er würde seinen Beitrag nur im Verbund mit anderen abgestimmten Massnahmen leisten können.
Paul Huber, 17. April 2023